HILFREICHE INFOS
Für Sie da
Wir arbeiten als Wahl-Ergotherapeutinnen, das heißt, Sie erhalten einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse zurück. Die Höhe der Refundierung hängt vom jeweiligen Tarif der Krankenkasse ab.
Ergotherapie kann in unserer Praxis oder als Hausbesuch stattfinden.
AUF DEM SCHEIN MUSS VERMERKT SEIN
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Diagnose
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Ergotherapie
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Dauer und Frequenz
(z.B. 10 x 60 Minuten)
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möglich sind: 30, 45 oder 60 Minuten (bei Kinder und KlientInnen mit Hemiparese zu empfehlen)
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bei mobiler Ergotherapie Vermerk: „mit Hausbesuch“
VERORDNUNGSSCHEIN
Für die ergotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung vom Hausarzt oder Facharzt.
BITTE BEACHTEN SIE AUCH...
Ab dem zweiten Termin muss bei bestimmten Versicherungen (dzt. SVS) eine chefärztliche Bewilligung eingeholt werden!
Nach Abschluss der vereinbarten Therapieeinheiten wird die Honorarnote ausgestellt. Zusammen mit dem Zahlungsbeleg, dem Originalüberweisungsschein und der chefärztlichen Bewilligung (wenn notwendig) können Sie die Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.